Anlässlich der neuerlichen Versuche, das vom Gemeinderat der Stadt Baden-Baden beschlossene Projekt Eberts Garten zu unterlaufen, bekräftigt die Grüne Fraktion dieses zukunftsweisende Projekt. Hierzu erklärt Ulla Opitz für die Grüne Fraktion:
„Es drängt sich der Eindruck auf, dass es sich die Verwaltung und die CDU-Fraktion in Sachen Eberts Garten sehr einfach machen und als Schutzherren des hiesigen Gewerbes auftreten, mit dem Tenor: „Das haben wir ja schon immer gesagt!“, so Ulla Opitz.
Doch so einfach ist es nicht. Das Votum der Menschen in dieser Stadt ist der Verwaltung gleichgültig. Die GRÜNEN im Gemeinderat und auch andere Fraktionen haben wohl abgewogen, was für die Menschen in Baden-Baden vordringlich ist und das ist bezahlbarer Wohnraum und Pflegemöglichkeiten, die stadtnah liegen, eine gute Verkehrsanbindung haben. Gerade in Zeiten der Corona-Krise brauchen wir dringend günstigen Wohnraum!
Der Bebauungsplan, den die Firma Treubau vorstellte, erfüllt diese Bedingungen vorbildlich. Die immens störende Verkehrsbelastung in diesem Gebiet, wie sie die CDU sieht, sehen die Grünen hier nicht. Dieses Argument ist nur vorgeschoben: Es gibt dort schon immer Wohnbebauung, auf dem Gelände selbst und gegenüber und unmittelbar angrenzend Gewerbe. Bei mehreren Vor-Ort-Terminen konnte die Grüne Fraktion keine nennenswerten Beeinträchtigungen feststellen. Den Bedenken der „Gegner“ kann gegebenenfalls durch z.B. passiven Lärmschutz Rechnung getragen werden.
Wenn die Verwaltung – wie geschehen – durch Mehrheitsbeschluss eine Niederlage einstecken muss – siehe auch Aumatt – sollte sie das Bestmögliche daraus machen und nicht mit unfairen Mitteln dagegen kämpfen und z.B. allein die Einwendungen der gewerblichen Anwohner ohne Abwägung der Verwaltung, wie ansonsten üblich, zu veröffentlichen und damit plakativ Stimmung machen.
Das entspricht weder dem mit der Treubau abgesprochenen Prozedere noch dem korrekten Umgang mit dem Votum des Gemeinderates. Die Grünen behalten sich gegebenenfalls rechtliche Schritte beim Regierungspräsidium Karlsruhe vor.
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