Stellungnahme der Fraktion im Gemeinderat zu den Standortkriterien des neuen KMB

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen,
voranstellen möchte ich, dass wir im Hauptausschuss am 08.02 2021 die Standortkriterien,
geschweige denn die Anträge der Fraktion Grüne hierzu diskutiert haben.
Die eigentliche Diskussion fand im Kreistag und in der Aufsichtsratssitzung am 24.02.2021
statt. Dort wurden sämtliche Änderungsvorschläge aller Fraktionen ausführlich beraten und
letztendlich konnte in fast allen Punkten eine Einigung erzielt werden.


I. Die entsprechenden Beschlüsse wurden von der Beraterfirma Andree Consult weitgehend in
das nun vorliegende Papier eingearbeitet.
Was allerdings nicht aus der Vorlage hervorgeht, sind die Erläuterungen und
Protokolleinträge, die sich in der Aufsichtsratssitzung vom 24.02.21 ergeben haben. Diese
Hintergrundinformationen sind auch für den Gemeinderat bedeutend und sollten auch hier
Einzug in das Protokoll finden. Zudem macht es keinen Sinn, wenn die Gremien von
unterschiedlichen Grundlagen ausgehen.

Erläuterungen:
1.1 Grundstücksgröße
Der AR war sich einig, dass es bei der GFZ Punktabzug gibt, wenn der Richtwert
unterschritten wird, Zusatzpunkte, wenn er überschritten werden kann.
Bei der GRZ entsprechend andersherum: Punktabzug bei Überschreitung und Zusatzpunkte
bei Unterschreitung.


2.1 Grundsätzliche Bebaubarkeit
In der ursprünglichen Fassung sollte „mindestens Lage innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile“ vorhanden sein. Erläutert hierzu wurde im AR, dass das im Sinne des §
34 BauGB gemeint sei.
Im AR wurde einstimmig beschlossen, die Formulierung zu streichen.
In der Vorlage von Andree Consult wird nun stattdessen auf den LEP Bezug genommen, auf
das zentrale Orte-Konzept. Dabei geht es um die Konzentrierung von überörtlichen
Versorgungseinrichtungen an geeigneten zentralen Orten, um eine gewisse Erreichbarkeit,
die Auslastung und auch der verantwortungsvolle Einsatz staatlicher Mittel zu gewährleisten.
Klar gestellt ist damit, dass das Zentralklinikum nur in Mittelzentren angesiedelt werden kann.

2.2 Einschränkende Faktoren
Im AR herrschte Einigkeit darüber, dass es ausreicht, wenn die einschränkenden Faktoren
bei Bauantragstellung beseitigt sind.
Ich bitte, diese Erläuterungen zu Protokoll zu nehmen.


Beschlüsse:

3.2 Kostenbeeinflussende Faktoren
Im AR wurde folgender Beschluss einstimmig gefasst, geht aber aus der Vorlage nicht hervor:
Ziffer 3.2 „Kostenbeeinflussende Faktoren“ wird dahingehend geändert, dass das
Risiko für Schadstoff-, Kampfmittelbeseitigung, archäologische Funde etc. im
Kaufvertrag angemessen verteilt ist. Eine völlige Freiheit von irgendwelchen
Belastungen, die nicht bekannt sind, kann niemand garantieren. Entscheidend
sind die Regelungen, wie man damit umgeht, wenn wider Erwarten solche
auftreten und wer die Kosten dafür zu tragen hat.

0.2 Flächenbedarf/Nutzungen
Zum Flächenbedarf/Tertiärversorgung wurde beschlossen, dass sämtliche Tertiärnutzungen
mit Ausnahme der Themen „Rettungswache“ und „Kita“ vor Planung, Bau und Nutzung der
Zustimmung der Gesellschafter bedürfen.
Auch das geht aus der Vorlage nicht hervor.
Ich bitte, diese Beschlüsse zu Protokoll zu nehmen.

Ausdrückliche Protokolleinträge:

a. Der RVMO wird mit einbezogen.

b. Der AR hat sich dazu bekannt, dass alle Natur- und Umweltschutzbelange beachtet
werden.
Ich bitte, dies auch in das Protokoll der heutigen Sitzung aufzunehmen.


II. Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag ist unseres Erachtens „unvollständig“, da mit keinem Wort auf die
von Andree Consult erarbeiteten Anforderungskriterien Bezug genommen wird.

Wir unterbreiten daher folgenden Änderungsvorschlag:
„Der GR beschließt das Vorgehen zur Grundstückssuche, die Anforderungskriterien sowie
deren Gewichtung unter Zugrundelegung des von der Beraterfirma Andree Consult
entwickelten Konzepts zur Klinik-Neustruktur in der Fassung vom 11.03.2021 und der
jeweiligen Sitzungsprotokolle der beteiligten Gremien.“


Sabine Iding-Dihlmann
Fraktionsvorsitzende

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